Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Preise
    Es gelten die am Tage der Lieferung und Leistung, ausschließlich Verpackung, gültigen Preise. Unsere Preise sind freibleibend.

    2. Lieferzeit:

    Die angegebenen Lieferzeiten sind stets geschätzt, also unverbindlich, und schließen In Verzug Setzung, Verzugsstrafen und Schadensersatzansprüche aus. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns, den Umständen entsprechend, ganz oder teilweise von eingegangenen Verpflichtungen. Stornierungen fest erteilter und bestätigter Aufträge, hierunter fallen auch Abrufaufträge, werden nur mit einer finanziellen Entschädigung in Höhe von 10 bis 20 % des Verkaufspreises angenommen. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten -gleichwohl, ob in unserem Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten, - z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung und Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferung in angemessenem Umfang. Wird durch die o. a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung befreit.

    3. Montageabrechnung

A) Montage und lnbetriebsetzungen werden nach Zeit und Aufwand berechnet. Es gelten unsere jeweils gültigen Venrechnungssätze, die vom Bestelleranzufordern sind.
B) Bei der Montageabrechnung gelten Wartezeiten als Arbeitszeit, Reisezeiten gelten in den Grenzen der tariflichen Regelungen als Arbeitszeit. Sofern die Arbeiten auf Verlangen des Auftraggebers zu Zeiten oder Umständen erfolgen, die tarifliche Zuschläge erfordern, so werden diese entsprechend den gültigen Verrechnungssätzen hinzugerechnet.
C) Neben der Arbeitszeit werden Auslösungen und die notwendigen Auslagen, zum Beispiel Fahrgeld, Beförderung von Gepäck, Handwerkszeug und Kleinmaterial usw., das nachweislich aufgewendete Material zu den vereinbarten Preisen sowie die Vergütung für die Bereitstellung von Spezialwerkzeugen, Mess- und Prüfgeräten nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet.

4. Abrufaufträge

5. Beanstandungen

Beanstandungen irgendwelcher Art, können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Grundsätzlich haften wir für Mängel bei der Lieferung und Montage nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Alle diejenigen Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Herstellung, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausfuhrung unbrauchbar geworden sind. Weitergehende Ansprüche aller Art, besonders auch solche bei Unfällen von Personen und Beschädigungen von Sachen, sind ausgeschlossen. Sollten beim Einbau unserer Geräte besondere Entstörungs­maßnahmen an den gelieferten Geräten oder am Einbauort notwendig werden, so aehen die.dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Anderungen sowie zur Lieferung von Ersatzmaterial hat der Auftraggeber uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Bei defekten Lieferteilen, die weniger als 20 kg wiegen und die der Besteller ausbauen kann, können wir kostenfreie Zusendung verlangen. Die Kosten des Einbaus der Ersatzstücke und der Nachbesserung tragen wir nur bis zu der Höhe, die uns durch Nachbesserungsarbeiten an unserem Sitz entstehen würden. Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung sowie auf übermäßige Beanspruchung. Dasselbe gilt ferner bei ungeeigneten Betriebsmitteln, bei chemischen, elektro­chemischen, elektrischen oder tropischen Einflüssen, die ohne unsere Kenntnis auf die Lieferung einwirken. Sofern seitens unserer Auftraggeber oder Dritter ohne unsere Genehmigung oder Anweisung Eingriffe und Anderungen an der Lieferung und Leistung durchgeführt waren, erlischt für uns sofort jegliche Haftung. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch entsteht, dass Nachbesse­rungsarbeiten oder Lieferung von Ersatzteilen erforderlich werden. Dieses versteht sich jedoch lediglich auf diejenigen Geräte, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich eingesetzt werden können. Für Nachbesse­rungsarbeiten und Ersatzstücke haften wir in gleichem Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung, d.h. nur bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung geltenden Gewährleistungsfrist. Werden rechtzeitig erhobene Mängel von uns nicht anerkannt, so verjährt das Recht unsererAuftraggeber,Ansprüche aus diesen Mängeln geltend zu machen, in allen Fällen nach 6 Monaten vom Zeitpunkt der uns bekanntgegebenen Rüge abgerechnet. Für Verbrauchergelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für gebrauchte Gegenstände gilt nurfür Verbraucher 1 Jahr Gewährleistungsfrist.

6. Fahrtkosten bei Garantie- und/oderKulanzarbeiten
Die Fahrtkosten von uns anerkannten Garantie- und Kulanzarbeiten, die außerhalb unseres Standortes „Haren", durchgeführtwerden, sind vom Auftraggeber bzw. Garantieempfänger vollständig zu übernehmen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum, auch dann, wenn sie ganz oder teilweise verarbeitet ist. Aus diesem Grund ist eine Verpfändung oder Sicherungsübertragung derselben nicht gestattet. Bei einer evtl. zwangsweisen Pfändung ist sofort auf unser Eigentum hinzuweisen und uns umgehend Mitteilung davon zu machen. Bei Weiterverkauf gilt der Kaufpreis an den Käufer an uns abgetreten, ohne dass es im einzelnen Fall einer besonderen Abtretung bedarf. Eine Weiterveräußerung unserer Lieferung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dieselben von ihrem Kunden mindestens in der Höhe unserer Forderung Bezahlung erhalten. Anspruche aus derartigen Geschäften sind auf Wunsch sofort an uns zu übertragen. Etwaige Kosten an Interventionen gehen zu Lasten unserer Auftraggeber. Gleichzeitig werden unsere Auftraggeber ermächtigt, unsere Waren auch während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes weiterzuverarbeiten und sie im ordnungsmäßigen Geschäftsgang zu veräußern. Der Eigentumsvorbehalt erweitert sich dabei auf die, durch die Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Insoweit gelten unsere Auftraggeber als Hersteller und dessen Käufer als Verwahrer. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht von uns gelieferten Materialien erwerben wir Miteigentum gemäß §§ 947, 948 BGB. Befindet sich ein Besteller im Zahlungsverzug, sind wir berechtigt eine Nachfrist zur Zahlung zu setzen, mit der ausdrücklichen Erklärung, dass wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen werden, wenn nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist Zahlung erfolgt. In diesem Fall steht uns neben dem Schadenersatzanspruch auch der Anspruch auf Herausgabe des von uns gelieferten Gegenstandes zu. Wird der Anspruch auf Schadenersatz neben dem Anspruch auf Herausgabe geltend gemacht, sind wir berechtigt, für die inzwischen eingetretene Wertminderung des gelieferten Gegenstandes und wegen entgangenen Gewinns Schadenersatz zu verlangen und in Höhe dieses Schadens insbesondere auch gegen bereits geleistete Anzahlungen aufzurechnen. Gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe des gelieferten Gegenstandes steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht an dem gelieferten Gegenstand zu.

8. Elektro-und Hydraulikpläne
Die Fertigung von Elektro- und/oder Hydraulikplänen gehören nur dann zum Lieferumfang, wenn diese ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung erwähnt sind. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, diese mit entsprechendem Kostenaufwand vom Auftragnehmer abzuverlangen.

9. Prüfbescheinigungen
Die vom Auftragnehmer angefertigten Einbau- oder Funktionsprüfbescheinigungen sind ohne weitere Veranlassung des Auftraggebers an die ZSUK Mainz und zurWSD Koblenz zu übersenden.

10. Schutzrecht
Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden in patentrnuster- und markenrechtlicher Hinsicht auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Wenn durch die Ausführung solcher Bestellungen Eingriffe in fremde Schutzrechte verübt werden, trägt der Auftraggeber jeden uns durch den Eingriff erwachsenen Schaden. Für Schäden, die uns entstehen durch Weitergabe von Geräten, insbesondere Angeboten, Zeichnungen, Mustern und Informationen an die Konkurrenz, machen wir den jeweiligen Käufer nach dem Urheberrechtgesetz und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb des Bürgerlichen Gesetzbuches voll haftbar.

11.  Änderungen
Konstruktive Anderungen, insbesondere von uns erkannte Verbesserungen, behalten wir uns vor.

11.1 Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar entsprechend den Vermerken auf der Vorderseite unserer Rechnungsformulare. Fehlt dieser Hinweis, hat die Zahlung spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, netto zu erfolgen. Bei Zielüberschreitungen werden die Kosten und Zinsen berechnet, welche die Banken jeweils für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen. Umstände, die nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen
wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht gestattet. Sofern ein Verbraucher Beanstandungen erhebt und Mängelrechte gegen uns geltend macht, kann er, auch wenn die Mängel von uns nicht anerkannt sind, nur dann ein Zuruckbehaltungsrecht geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

11.2 Ratenzahlung
Eine Ratenzahlung kann nur im Zusammenhang mit einer vom Vertragspartner erteilten Einzugsermächtigung gewährt werden. Der Vertragspartner versichert, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und keine Gründe vorliegen, die einer Ratenzahlung entgegenstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kommt der Vertragspartner mit einer Rate in Zahlungsrückstand, so werden alle bis zu diesem Zeitpunkt noch offenen Raten einschließlich Ratenzahlungsgebühr und hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten sofort zur Zahlung fällig.

12. Rüknahme von Waren
Geräte und Artikel aus auftragsgemäß durchgeführten Lieferungen und Leistungen können nicht zurückgenommen werden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Haren. Bei Auftraggebern, die Unternehmer sind, ist der Gerichtsstand für beide Firmen Haren. Sofern der andere Vertragspartner nicht Vollkaufmann ist, gilt dieser Gerichtsstand auch für das gerichtliche Mahnverfahren. Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur das deutsche Recht. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

14. Allgemeines
Im Übrigen gelten die Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie jeweils letzte gültige Ausgabe), soweit sie diese Bedingungen ergänzen und soweit sie diesen Bedingungen nicht widersprechen. Maßgebend sind allein unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern in unseren Auftragsbestätigungen keine abweichende Regelung festgelegt wird. Mündlich getroffene Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten als vom Auftraggeber angenommen, wenn dagegen nicht sofort Einspruch erhoben wird. Lieferbedingungen des Auftraggebers die von unseren Bedingungen abweichen, haben keine Geltung, auch dann nicht, wenn sie gegenteilige Bestimmungen enthalten und wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden. Diese Rechte und Pflichten aus einem zwischen unseren Auftraggebern und uns geschlossenen Vertrag dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis auf Dritte übertragen werden. Alle in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder sonstigem Werbematerial .enthaltenen Angaben werden am Tage der Festsetzung nach bestem Wissen ermittelt. Späterhin erforderliche Anderungen bleibenjederzeitvorbehalten.

15. Nebenleistungen
Etwaige Beratungen, Empfehlungen oder sonstige Nebenleistungen sind stets unverbindlich. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche können daraus weder gegen uns noch gegen unsere Angestellten oder Beauftragten geltend gemacht werden.

16. Fachfremde Arbeiten
Ausgeschlossen von unseren Dienstleistungen und Lieferungen sind alle Schlosser-, Schreiner-, Schweiß-, Brenn- und Anstreicherarbeiten sowie die Stromlieferung. Bohr arbeiten über 10 mm ⌀ und 10 mm Materialstärke gehen zu Lasten des Bestellers. Zum Aufstellen und Einbauen von elektrischen Ausrüstungsgegenständen, die von Größe und Gewicht her Kräne bzw. Hilfsmannschaften erfordern, stellt der Auftraggeber diese notwendigen Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung.

17. Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung nach VSBG
Die Firma Elektro Jansen ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

18. Haftung
A) Haftung der GmbH & Co. KG
Die Haftung der GmbH & Co. KG sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GmbH & Co. KG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

B) Haftung der Kommanditisten:
Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Einlage beschränkt. Eine darüberhinausgehende persönliche Haftung der Kommanditisten besteht nicht.

C) Haftung der Komplementär-GmbH:
Die Komplementär-GmbH haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

D) Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

19. Wiederrufrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

20. Datenschutz

A) Einleitung und Allgemeines
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, die wir im Rahmen Ihrer Nutzung unserer Dienstleistung und Webseite erheben. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur in Ubereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

B) Verantwortliche Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung in unserem Unternehmen und auf unserer Website ist: Elektro Jansen GmbH & Co.KG - Boschstraße 22, 49733, Haren (Ems) - Telefon: +49 5932 739970 - E-Mail: info@elektro-jansen.de

C) Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen Ihrer Nutzung unserer Dienstleistungen und unserer Website verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten: Kontaktformular: Wenn Sie uns über unser Kontaktformular Anfragen zusenden, verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten, wie z.B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, um lhreAnfragezu beantworten und mit Ihnen in Kontakt zu treten.